Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WATZINGER-MOTORRAD GmbH Version 1 Stand: November 2019

1.Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für alle nicht über den Webshop abgeschlossenen Verträge zwischen der WATZINGER-MOTORRAD GmbH und einem Verbraucher oder Unternehmer (in der Folge kurz Vertragspartner) sowie auch für die Inanspruchnahme von (Werk-)Leistungen durch den Vertragspartner.

2. Vertragsschluss Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dgl. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Angebotslegung durch den Vertragspartner. Vertragsabschlüsse kommen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung und Annahme der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Vertragspartner gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen.

3. Lieferung
3.1 Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch Bereitstellung und Abholung der Ware durch den Vertragspartner am Sitz der WATZINGER-MOTORRAD GmbH, Freistädter Straße 328a, 4040 Linz, oder auf dem Versandwege. Die Kosten des Versandes hat der Vertragspartner zu tragen. Der Versand erfolgt nur innerhalb Österreichs. Sofern der Vertragspartner den Versand außerhalb Österreichs wünscht, ersuchen wir um Kontaktaufnahme.
3.2 Die Bereitstellung/Lieferung erfolgt binnen einer angemessenen Frist, jedenfalls aber binnen 30 Tagen. Dabei beginnt die Frist für die Bereitstellung/Lieferung am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag.
3.3 Die Einhaltung der Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen etc. Sofern uns derartige Umstände an der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese um die Dauer dieser Umstände.
3.4 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf mit der Anzeige der Versand und der Lieferbereitschaft durch uns auf ihn über. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Sache an den Vertragspartner oder an einen von dem Vertragspartner bestimmten Dritten, der nicht Beförderer ist, auf diesen über.
3.5 Ist ein Paket bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich festgehalten wird. Der Vertragspartner hat uns jede Beschädigung eines Produkts binnen 5 Tagen schriftlich mitzuteilen.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1 Alle Preise verstehen sich in EURO und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen etwaige Liefer- und Versandkosten, Zoll- und sonstige Einfuhrabgaben.
4.2 Sollten sich die Preise auf Grund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben (Kollektivverträge, Materialpreise, Zolle, Steuern, Abgaben, etc.) zwischen Auftragsbestätigung und Bereitstellung / Lieferung der Ware ändern, so sind wir berechtigt, den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preis bis zur Bereitstellung / Lieferung der Ware im Umfang der Änderung, sei es eine Senkung oder Anhebung des Preises, anzupassen.
4.3 Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach Warenerhalt zu bezahlen, außer auf der Rechnung befindet sich ein davon abweichendes Zahlungsziel. Der Vertragspartner hat daneben die Möglichkeit der Barzahlung bei Übernahme der Ware.
4.4 Die Möglichkeit der Bezahlung per Wechsel besteht nur nach gesonderter Vereinbarung.

5. Verzug
5.1 Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu leisten. Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt gemäß § 456 UGB jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% jährlich.
5.2 Im Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung tritt Terminverlust ein, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den gesamten noch aushaftenden Betrag fällig zu stellen.
5.3 Gerät der Vertragspartner mit einer (Teil-) Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und, bei verschuldetem Verzug, den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen.
5.4 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die uns bei eigener Durchführung des Mahnwesens entstehenden Mahnkosten von EUR 12,00 pro erfolgte Mahnung sowie für die Evidenzhaltung im Mahnwesen halbjährlich EUR 5,00, zu ersetzen. Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts sind die tatsächlich angefallenen Kosten der Betreibung und Einbringung zu ersetzen, sofern sie zur zweckentsprechenden Einbringung und Betreibung notwendig waren.
5.5 Wir sind berechtigt, gegenüber dem Vertragspartner jenen Schaden geltend zu machen, der uns in Folge seines verschuldeten Verzugs entsteht (z.B. höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten unsererseits).
5.6 Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer, durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

6. Rücktritt vom Vertrag
6.1 Im Falle der Einleitung eines Insolvenz-, oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Ist der Vertragspartner mit seiner Zahlung in Verzug und entstehen aufgrund einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor.
7.2 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Vertragspartner verpflichtet, gegenüber Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich davon zu verständigen.
7.3 Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Vertragspartner erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Erlös aus diesem Geschäft, welcher in einem solchen Fall bereits jetzt an uns übereignet gilt. Die Weiterveräußerung durch den Vertragspartner ist uns unverzüglich zu melden. Der Erlös aus der Weiterveräußerung ist getrennt von dem restlichen Vermögen des Vertragspartners aufzubewahren.

8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistungsfrist bei Neuwaren beträgt für Unternehmer sechs Monate, für Verbraucher zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Gebrauchtwaren, dazu gehören auch Vorführ- und Ausstellungsmodelle, wird die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Verbraucher haben ein Jahr Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren.
8.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer, so verpflichtet er sich, die Ware bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und uns bei Feststellung eines solchen umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Übergabe, schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen (Mängelrüge). Sollte der Vertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass die Ware mangelhaft ist, so ist er verpflichtet, uns sofort nach Entdeckung desselben zu informieren und darzutun, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat. Die diesbezügliche Beweislastumkehr wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unterlässt es der Vertragspartner, einen Mangel binnen 14 Tagen ab Übergabe oder ab Bekanntwerden anzuzeigen, sind Gewährleistungsansprüche, Ansprüche auf Schadenersatz wegen des Mangels sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache jedenfalls ausgeschlossen. Auf die Geltung und Folgen der §§ 377, 378 UGB wird ausdrücklich hingewiesen.
8.3 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen.
8.4 Die Gewährleistung erlischt in jedem Fall bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Vertragspartners oder nicht autorisierter Dritter in das jeweilige Produkt.
8.5 Ist der Vertragspartner Unternehmer, so obliegt es uns, im Falle der Gewährleistung die jeweiligen Gewährleistungsbehelfe (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung) auszuwählen.
8.6 Ist der Vertragspartner Verbraucher, so leisten wir nach den gesetzlichen Vorgaben Gewähr. Es gelten insbesondere die §§ 8 9a KSchG.
8.7 Erfolgt die Verbesserung / der Austausch im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Vertragspartner verpflichtet, zuerst die gelieferte, mangelhafte Ware innerhalb von 30 Tagen an uns auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher, übernehmen wir die Gefahr der Rücksendung. Ist die Rücksendung im Verbrauchergeschäft untunlich, so wird die Verbesserung / der Austausch an dem Ort, an den die Ware versendet wurde, ausgeführt.
8.8 Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits-, Fahrt und Materialkosten, hat der Vertragspartner zu tragen.

9. Storno durch den Vertragspartner / Rücknahme
9.1 Im Falle des Stornos durch den Vertragspartner vor Auslieferung der Ware sind wir berechtigt, vom Vertragspartner eine Manipulationsgebühr von 20% der Rechnungssumme, mindestens jedoch EUR 80,00, zu verlangen. Die Abgeltung von Sonderausstattung und Sonderanfertigung ist im Falle des Stornos gesondert mit uns zu vereinbaren.
9.2 Zu einer Rücknahme bereits ausgelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet.

10. Schadenersatz und Haftung
10.1 Ist der Vertragspartner Unternehmer, so übernehmen wir keine Haftung aus Schadenersatz, insbesondere nicht für mittelbare indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, aus Garantie oder Produkthaftung.
10.2 Sofern wir gegenüber Unternehmern nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen haben, ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unsere Haftung ist der Höhe nach mit dem konkreten Vertragsentgelt beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10.3 Ist der Vertragspartner Verbraucher, so leisten wir nach den gesetzlichen Vorgaben Schadenersatz.
10.4 Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.
10.5 Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.
10.6 Unsere Waren werden mit einer Schutzvorrichtung ausgeliefert. Sofern der Vertragspartner diese entfernt oder die Schutzvorrichtung auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und entgegen unserer Empfehlung nicht mitgeliefert werden soll, so haften wir für daraus entstehende Schäden nicht.

11. Aufrechnung, Zurückbehaltung Dem Vertragspartner kommt ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher. Das Aufrechnungsrecht gegenüber Forderungen von uns ist für Unternehmer ausgeschlossen. Verbrauchern steht ein Aufrechnungsrecht gegenüber Forderungen von uns im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit zu. Weiters besteht ein Aufrechnungsrecht der Verbraucher für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

12. laesio enormis Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) steht Vertragspartnern, die Unternehmer sind, nicht zu.

13. Datenschutz Der Vertragspartner erklärt sich mit seiner telefonischen oder schriftlichen Bestellung einverstanden, dass Vorname, Nachname, E-Mail Adresse und Adresse zur Auftragsabwicklung und zur Bewerbung eigener Produkte (auch via E-Mail) verwendet werden dürfen. Außerdem ist der Vertragspartner einverstanden, dass Übergabefotos mit Kundeninformationen (Name, Ort, evtl. Interview/Story) auf unserer Website sowie in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht.

14. Gerichtsstand/ Anwendbares Recht/Erfüllungsort/ Schriftform
14.1 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Vertragspartner und uns bzw. mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der WATZINGER-MOTORRAD GmbH; ausgenommen davon sind die zwingend gesetzlich vorgesehen Gerichtsstände für Verbraucher.
14.2 Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen. Mit Blick auf Verbraucher gilt, dass die Rechtswahl mit der Maßgabe gilt, dass das österreichische Recht für den Verbraucher zumindest nicht nachteiliger ist, als das Recht, das ohne die Rechtswahl maßgebend wäre. Eine allfällige Anwendbarkeit von Bestimmungen des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.3 Erfüllungsort ist der Sitz der WATZINGER-MOTORRAD GmbH.
14.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

15. Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Rest dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls davon unberührt und die ungültigen oder sonst unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am Nächsten kommen.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.